Zum Verkauf steht eine vollständig gegründete, derzeit inaktive GmbH mit bestehender Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 AÜG. Das Unternehmen verfügt über sämtliche notwendigen Voraussetzungen, um unverzüglich gewerbliche Aktivitäten im Bereich der Personalüberlassung oder -vermittlung aufzunehmen.
Investment Highlights
Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (AÜG): Unbefristete Genehmigung zur Überlassung von Arbeitnehmern durch die zuständige Behörde. Keine laufenden Verpflichtungen oder Auflagen.
Sofortige Einsatzfähigkeit: Keine Altlasten, keine bestehenden Verträge, keine Mitarbeiter. Ideal als Plattform für ein neues Zeitarbeits- oder Projektgeschäft.
Saubere Struktur: GmbH vollständig gegründet, im Handelsregister eingetragen. Kein laufender Geschäftsbetrieb, keine Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte.
Zeit- und Kostenvorteil: Erwerb spart 3–6 Monate Genehmigungsprozess bei Neugründung. Reduziert administrativen Aufwand und ermöglicht schnellen Markteintritt.
Idealer Einstieg in die Arbeitnehmerüberlassung
Der Erwerb dieser GmbH bietet einen perfekten Startpunkt für Unternehmer, die kurzfristig in der Personaldienstleistung oder Arbeitnehmerüberlassung tätig werden möchten. Durch die bereits erteilte AÜG-Genehmigung entfällt der sonst mehrmonatige Antrags- und Prüfprozess bei der Behörde. Käufer können damit sofort operativ tätig werden – ohne administrativen Aufwand, Kapitalbindung oder Risiko einer Neugründung.
Verkaufsmotivation
Die Gesellschaft wurde mit dem Ziel gegründet, Personaldienstleistungen anzubieten. Aufgrund einer strategischen Neuausrichtung des Eigentümers wird das Unternehmen nun ohne operative Aktivitäten, aber mit gültiger AÜG-Genehmigung zum Verkauf angeboten.
Gesucht wird
Ein Käufer, der einen schnellen Markteintritt in die Arbeitnehmerüberlassung anstrebt – etwa ein Gründer, Investor oder ein bestehendes Unternehmen, das kurzfristig eine AÜG-Erlaubnis benötigt.