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Den Unternehmenswert durch gezielte Bilanzbereinigung steigern

Die Frage nach dem Wert des Unternehmen ist meist die erste, welche bei dem Gedanken, sein Unternehmen verkaufen zu wollen, aufkommt. Zur Beantwortung dieser Frage werden häufig die Jahresabschlüsse des Unternehmens als Grundlage herangezogen. Doch nur allein betrachtet sind diese selten aussagekräftig genug, um eine fundierte Bewertung des Unternehmens vorzunehmen.

Inhaber erstellen ihre Jahresabschlüsse häufig in erster Linie, um ihre gesetzlichen Pflichten zu erfüllen. Mehr Gewinn bedeutet auch mehr Steuern und eine geringere Liquidität. Daher sind viele Unternehmer bestrebt, die steuerlichen Aufwendungen minimal zu halten und rechnen sich über die GuV arm. Leider wird hierbei häufig vergessen, dass Jahresabschlüsse auch immer die Basis für eine Unternehmensbewertung sind. Das Bestreben Steuern zu sparen, führt zu geringeren Erträgen und damit auch zu einem niedrigeren berechneten Unternehmenswert.

Vor allem die vergangenen drei Geschäftsjahre spielen bei der Due Diligence durch den möglichen Unternehmenskäufer eine entscheidende Rolle. Mithilfe einer Bilanzbereinigung im Rahmen des Verkaufsprozesses kann die tatsächliche Ertragskraft des Unternehmen dargestellt und für die Firmenbewertung berücksichtigt werden. An dieser Stelle ist es das oberste Ziel, die Bereiche des aktuellen Gesellschafters und Veräußerers des Unternehmens sowie den Bereich des betrachteten Unternehmens zu trennen. Prinzipiell soll durch eine Bilanzbereinigung die Bilanzsumme soweit wie möglich reduziert und Steueroptimierungen sowie Pensionsrückstellungen aufgelöst werden. Alle Positionen, die nicht eindeutig dem Unternehmen zuzuordnen sind, sollten die Bilanz verlassen.

Allgemeine Bereinigungen der Jahresabschlüsse

Investitionen

Investitionen werden über ihre kalkulatorische Lebensdauer abgeschrieben. Vor einem Verkauf sollte analysiert werden, ob alle heutigen und zukünftigen Abschreibungen wirkliche Betriebsausgaben darstellen. Hier gilt es insbesondere Abschreibungen auf Firmenwert, Finanzanlagen und Software näher zu prüfen.

Periodengerechte Verbuchungen

Der jährliche Gewinn wird in der GuV für das Geschäftsjahr festgestellt. Einige Geschäftsmodelle bieten jedoch zahlreiche Möglichkeiten, die Erträge und Aufwendungen zeitlich zu steuern. Dies kann zu starken Verzerrungen in den Erträgen führen. Manche Inhaber schieben einen großen Berg von stillen Reserven von Jahr zu Jahr vor sich her.

Zuteilung der Bildung von stillen Reserven

Hier sind insbesondere das Warenlager und die Verbuchungen von teilfertigen Arbeiten zu berücksichtigen. Insbesondere im Projektgeschäft und bei Handelsunternehmen sind die Bestände häufig unterbewertet. Dementsprechend muss rückwirkend die Bildung der stillen Reserven auf die letzten Geschäftsjahre aufgeteilt werden, um den tatsächlich erzielten Ertrag der vergangenen Geschäftsjahre zu bestimmen.

Nicht betriebsnotwendige Aufwendungen

Hier gibt es eine Vielzahl von möglichen Vorgängen:

Bereinigung des Geschäftsführergehaltes

Höhe und Zusammensetzung des Geschäftsführerlohns sind von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich. Einige Inhaberinnen und Inhaber zahlen sich ein sehr großzügiges Gehalt, während andere sich nur einen sehr geringen Lohn auszahlen. Unternehmenskäufer schauen meist die tatsächliche Tätigkeit des Geschäftsführers an und bewerten diese in Bezug auf die zukünftigen Ersatzkosten.

Was ist ein marktübliches Gehalt für einen Fremdgeschäftsführer?

Abhängig von der Größe des Betriebs liegen die meisten Geschäftsführerlöhne zwischen € 120.000 bis € 200.000 pro Jahr.

Nicht selten hat die Anpassung auf einen marktgerechten Lohn einen positiven Effekt auf die historische Ertragslage. Denn diese Erträge werden häufig mit einem mehrfachen Faktor multipliziert (Multiplikator), um einen Kaufpreis zu erhalten. Aus diesem Grund liegt in der Bereinigung des Geschäftsführergehaltes häufig ein Potenzial für einen höheren Kaufpreis.

Wie viel ist mein Unternehmen eigentlich wert?

Pensionsverpflichtungen

Noch vor einigen Jahren war es üblich, dass geschäftsführende Gesellschafterinnen und Gesellschafter eine Pensionszusage über die Gesellschaft abgeschlossen haben. Diese Kosten belasten die GuV und reduzieren den Ertrag. Heutzutage ist zu beobachten, dass fast jeder Käufer darauf drängt, diese Pensionszusage vor einem Unternehmensverkauf aufzulösen oder auf einen anderen Versicherungsgeber zu übertragen. Somit fallen diese Beiträge nicht mehr an. Dies gilt sowohl für aktuelle monatliche Zahlungen als auch für kalkulatorische Beiträge auf der Grundlage von Berechnungen und Versicherungsgutachten.

Auch diese Bereinigung wirkt sich entsprechend positiv auf die Ertragskraft des Unternehmens und damit auch auf dessen Unternehmenswert aus.

Private Darlehen

Nicht selten lassen sich Inhaber von der Unternehmung ein Darlehen geben. Sie vermeiden damit die steuerpflichtige Dividendenausschüttung. Als Gegenleistung müssen sie an die Gesellschaft Zinsen zahlen. Jeder Käufer wird darauf bestehen, dass solche private Verflechtungen vor dem Verkauf aufgelöst werden. Somit müssen diese Zinsen von den Erträgen abgezogen werden, da sie zukünftig nicht mehr anfallen und nicht betriebsbedingt sind.

Häufig ist die Konstellation aber auch andersherum: Inhaber gewähren ihren Unternehmen ein Darlehen. Dafür fallen Kosten in Form von Zinsen an. Solche Konstellationen werden vor einem Verkauf ebenfalls meist aufgelöst oder die Darlehen werden als Eigenkapital eingebracht. Somit müssen hier die Zinsen von den Aufwendungen abgezogen werden.

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